Selbstbestimmung
Unser Lebensraum Schenkenbergertal ist ein Wohnort für Menschen die Unterstützung brauchen. Unsere Bewohnenden sollen sich am neuen Wohnort wohlfühlen, in ihre eigenen Würde geachtet und in ihrer Einzigartigkeit respektiert werden.
Mit der nachfolgenden Zusammenstellung von Rechten möchten wir bewusst die Selbstbestimmung der Bewohner in unserem Hause fördern und so eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unterstützen.
Wahrung der Persönlichkeit
Sie haben das Recht Ihre Lebensgewohnheiten, wenn möglich weiter zu führen, auf Privat- und Intimsphäre, auf Respekt, Würde und Achtung auf Gleichbehandlung.
Selbstbestimmung
Sie haben das Recht über sich selbst zu bestimmen und Ihre bürgerlichen Rechte auszuüben, Verantwortung zu tragen und Risiken auf sich zu nehmen, den Heimaufenthalt jederzeit gemäss den Rahmenbedingungen in der Taxordnung zu kündigen.
Medizinische Betreuung
Sie haben das Recht auf freie Arztwahl. Wir verfügen jedoch über einen verantwortlichen Heimarzt:
Dr. med. Claude Sidler, Ärzteteam 51 in 5200 Brugg. Er besucht unseren Lebensraum wöchentlich, sowie bei Notfällen.
Mitsprache und Beschwerderecht
Sie haben das Recht in den Entscheidungsprozess von Dienstleistungen des Heimes und andere Fragen, die unmittelbar Sie betreffen, einbezogen zu werden, Einsicht in Ihre Pflegedokumentation zu nehmen und sich bei der Geschäftsführung und weiteren übergeordneten Instanzen zu beschweren, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Mach es besonders.